Formulare
Beurlaubungsverfahren
Falls eine Schülerin bzw. ein Schüler der Oberstufe nicht am Unterricht teilnehmen kann, ist es vorgesehen, dass sie bzw. er einen Antrag auf Beurlaubung im Oberstufenbüro einreicht. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise eine Familienfeier oder eine Fahrprüfung im Vormittag liegt.
Ohne die Unterschrift des Beratungslehrers auf dem Beurlaubungsantrag ist der Antrag nicht genehmigt!
Planbare Arzttermine, die auch am Nachmittag wahrgenommen werden können, bitten wir auf die schulfreie Zeit zu verlegen.
Für Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen bitten wir darum, Rücksprache mit der Beratungslehrerin bzw. dem Beratungslehrer zu halten, um den Antrag dann unmittelbar an die Schulleitung zu stellen.
Wer einen Antrag auf einen Auslandsaufenthalt plant, findet hier den Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland.
Formular für Entschuldigungen
Seit dem Schuljahr 2017/2018 gibt es einen Formularvordruck, das den Schülerinnen und Schülern in Form eines Heftes zu Beginn des Schuljahres ausgehändigt wird. Dies soll das Entschuldigungsverfahren erleichtern. Wir bitten darum, alle Entschuldigungen nur noch auf diesem Formular zu beantragen.
Wie bisher ist eine Entschuldigung für versäumten Unterricht nur dann möglich, wenn ein Erziehungsberechtigter oder eine Erziehungsberechtigte das Formular unterschrieben hat. Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst unterschrieben.
Entschuldigungen, die nach Ablauf einer Woche nach der Rückkehr in die Schule eingereicht werden, werden nicht mehr akzeptiert. Die Stunden sind in diesem Fall unentschuldigt.
Antrag auf Beurlaubung für einen Schulbesuch im Ausland
Plant eine Schülerin bzw. ein Schüler einen Auslandsaufenthalt, so wird in der Regel eine eingehende Beratung durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer und unserer Oberstufenkoordinatorin Frau Bertrams notwendig sein.
Alle wichtigen Informationen rund um den Auslandsaufenthalt finden sich in einer Übersicht, die im internen Bereich unserer Homepage heruntergeladen werden kann.